Im Rahmen der neuen Reifeprüfung muss verpflichtend eine vorwissenschaftliche Arbeit, kurz VwA, verfasst werden. Informationen bzgl. des Ablaufs (Antragsstellung, Inhalt, etc.) finden Sie gesammelt in untenstehender Zusammenfassung.
Das Antragsformular für die VwA muss persönlich im Externistensekretariat abgeholt werden.
Beginnen Sie mit der Arbeit erst nach Genehmigung des Themas!
Beim Verfassen der Arbeit erhalten Sie keine Betreuung.
Die fertige Arbeit muss zweifach gebunden sowie zusätzlich auf einem außen beschrifteten USB-Stick (Word und PDF) abgegeben werden.