Externistenprüfungskommission
am GRg4 Wiedner Gymnasium
Bescheide (Immatrikulation):
Mag. Luttenberger
Mo von 9-12 Uhr
01 / 504 81 76 – 23
Prüfungen & Zeugnisse:
OKontr. Wippler
Mo-Do von 8-13 Uhr
01 / 504 81 76 – 21
FI Mahr
Mo-Do von 8-13 Uhr
01 / 504 81 76 – 22
 

Ablauf (Übersicht)

Anmeldung

Bevor Sie bei unserer Kommission eine Prüfung ablegen können, benötigen Sie einen gültigen Bescheid (Entscheidung). Für die Ausstellung reservieren Sie sich bitte online unter Termvereinbarung einen Termin (Punkt 1). Die für diesen Termin benötigen Unterlagen schicken Sie per Mail an externisten@wiednergymnasium.at.

Wenn Sie Ihren Bescheid (Entscheidung) abgeholt haben, machen Sie sich bitte online einen Termin für das Erstgespräch (Punkt 2) aus. Das Erstgespräch findet im Externistensekretariat (Raum 1.24) statt. Zu diesem Termin nehmen Sie bitte den Originalbescheid (Originalentscheidung) und einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mit.


Eine Anmeldung zu einer Externistenprüfung ist nur während des Anmeldezeitraums möglich. Hierfür machen Sie sich bitte online unter Terminvereinbarung einen Termin (Punkt 3) aus. Mitzunehmen sind das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (liegt während des Anmeldezeitraums auch bei der Portierloge auf) und die Gebühr von € 14,30 in bar bzw. mittels Bankomat. Die Anmeldungen müssen termingerecht (d.h. spätestens am Tag des Anmeldeschlusses) im Sekretariat der Externistenprüfungskommission abgegeben werden.

Die Prüfungstermine werden stets am Ende des Schuljahrs für das gesamte nächste Schuljahr hier auf der Homepage bekannt gegeben. Auf dieser Seite steht ab ca. einer Woche vor den Leistungsfeststellungen auch die Staffelung für den Beginn der mündlichen Prüfungen.
Achtung: Die Prüfungstermine können sich kurzfristig ändern!

Falls Sie erkranken, teilen Sie uns dies bitte so bald wie möglich mittels Mail mit (Name und Fach angeben)!

Prüfungsanmeldung


Prüfungsregelungen

Grundsätzliche Regelungen:

  • Es dürfen maximal vier Fächer pro Termin abgelegt werden.
    Da wir pro Termin an Prüfungsplätzen limitiert sind, überlegen Sie sich bitte alternative Fächer, zu denen Sie antreten könnten.
  • An einem Tag können entweder eine schriftliche oder zwei mündliche Prüfungen abgelegt werden.
  • Bei Wiederholungen (aufgrund einer negativen Gesamtbeurteilung) ebenso wie bei Fortsetzungen ist stets eine neue Anmeldung erforderlich!
  • Jede Prüfung darf maximal dreimal wiederholt werden.
    Liegt auch nach der letzten Wiederholung keine positive Beurteilung vor, gibt Ihnen die Externistenprüfungskommission gerne Auskünfte über weitere Möglichkeiten.

In Gegenständen, die schriftlich und mündlich geprüft werden, gilt:

  • Es ist immer zuerst die schriftliche Teilprüfung abzulegen.
  • Bei negativer schriftlicher Teilprüfung muss auch die mündliche Teilprüfung abgelegt werden, um eine Gesamtbeurteilung zu erhalten. Ist diese ebenfalls negativ, muss die Prüfung wiederholt werden.
  • Bei positiver schriflicher Teilprüfung, aber dennoch negativer Gesamtbeurteilung ist nur die mündliche Teilprüfung zu wiederholen (Anmeldung erforderlich!).

Der Prüfungsraum wird am Tag der Prüfungen an der grünen Tafel in der Aula angeschlagen. Sie benötigen bei jeder Prüfung eine Kopie des Bescheids (Entscheidung), einen amtlichen Lichtbildausweis und sämtliche jeweils erlaubten Hilfsmittel (siehe Fächer).

Falls Sie erkranken, teilen Sie uns dies bitte so bald wie möglich mittels Mail mit (Name und Fach angeben)!


Das Anmeldeprozedere für die Reifeprüfung ist genau wie jenes bei den Zulassungsprüfungen. Falls Sie ein Zeugnis für die 8. Klasse, Matura oder VwA haben, nehmen Sie dieses bitte mit.

Für die VwA bzw. ABA muss ein Formular für die Genehmigung im Externistensekretariat abgeholt werden.

Reifeprüfung


Zeugnisse
Bestätigungen

Zulassungsprüfungen

Zeugnisse für Zulassungsprüfungen müssen per Mail, telefonisch oder persönlich bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass sie Ausstellung mindestens fünf Arbeitstage in Anspruch nimmt.

Vor der Abholung rufen Sie bitte an, ob das Zeunis fertig ist und machen sich online einen Termin (Punkt 4) aus. Bei Abholung ist eine Gebühr von € 14,30 bar oder mittels Bankomat zu entrichten (für ein Duplikat liegt die Gebühr bei € 28,60). Bitte amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen!

Andere Bestätigungen

Weitere Bestätigungen (z.B. für das Finanzamt, etc.) können direkt bei Ihrem Abholungstermin (Punkt 4) ausgestellt und nach Bezahlung (€ 14,30 in bar oder mittels Bankomat) mitgenommen werden. Bitte amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen!