Willkommen auf der Webseite der
Externistenprüfungskommissionam Wiedner Gymnasium!
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Prüfungen und die zugehörigen Abläufe.
WICHTIG! Bei Betreten des Schulgebäudes ist dem Portier bzw. der Portierin ohne Aufforderung ein Ausweis zu zeigen!
Aktuelles
Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
VwA S2026 Präsentation Abgabe des beschrifteten USB Stick für die VwA Präsentation ist bis zum 07.05.2026 (bitte mit Termin 4. Abholung).
Persönliche Notenbekanntgabe RPF S2026 27.05.2026 - Persönliche Notenbekanntgabe ist von 10:30 - 12:00 Uhr (ohne Termin!).
Bitte den amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen!
mündl. RPF S2026 Die mündl. RPF S2026 findet am 28.05.2026 und am 29.05.2026 um 7:30 Uhr statt.
Wegen der genauen Einteilung rufen Sie uns bitte Mo-Do von 08:00 - 13:00 Uhr an.
Die VwA Präsentation findet am 28.05.2026 um 13 Uhr statt.
Bitte amtlichen Lichtbildausweis, Stifte und Taschenrechner nicht vergessen!
Terminänderung im Juni 2026 ACHTUNG: Es wurden Prüfungstermine im Juni 2026 geändert!
ÄNDERUNG der Gebühren Ab sofort treten neue Gebühren in Kraft:
Anmeldungen & Bestätigungen: € 21,—
Beilagen (Immatrikulation): € 6,—
HAUSUNTERRICHT (schulpflichtig) BESCHEIDABHOLUNG Sehr geehrte Erziehungsberechtigte unserer Hausunterrichtskinder!
Die Bescheide können am 15.12.2025 in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr im Raum 1.48 (erster Stock, Hauptstiege rechts, entlang der Bibliothek und dann nochmals rechts) abgeholt werden. KEINE ONLINE TERMINRESERVIERUNG NÖTIG!!!
Von allen KandidatInnen, die zum ersten Mal (oder nach einer Pause) bei uns antreten, wird das Zeugnis des letzten Jahres benötigt. Bitte vergessen Sie auch nicht, Ihren amtlichen Lichtbildausweis sowie den Ihres Kindes (plus Kopie) und die Kenntnisnahme zum häuslichen Unterricht von der Bildungsdirektion Wien mitzunehmen. VIELEN DANK!
… und weil's noch wichtig ist:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsgebühren müssen in bar oder mittels
Bankomatkarte entrichtet werden. Zahlungen per Kreditkarte sind
leider nicht mehr möglich.
Sowohl im Schulhaus selbst als auch unmittelbar vor dem Schulhaus besteht
striktes Rauchverbot im Rahmen des Jugendschutzgesetzes!